Wir gehen fair miteinander um und nehmen Rücksicht auf andere.
Durch unser Schulgebäude und -gelände bewegen sich an jedem Schultag ca. 1000 Menschen. Daher sind sinnvolle Hausregeln notwendig. Für die Ordnung im gesamten Bereich ist jeder verantwortlich. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler auch dann zum Aufräumen, Papiersammeln usw. herangezogen werden können, wenn sie selbst die Unordnung nicht geschaffen haben.
Die Lehrkräfte haben außerdem eine besondere Verpflichtung zur Aufsicht, die dem Schutz und der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler dienen soll. Diese Aufgabe ist nur dann im Interesse aller erfolgreich zu erfüllen, wenn auch alle Beteiligten mitdenken, die Regeln kennen und diese beachten.
Die nachfolgenden Regeln haben wir am Goethe-Gymnasium aufgestellt, um unser gemeinsames Ziel einer guten Schulgemeinschaft zu erreichen.
Schulregeln zum Download:
- Hausordnung
- Handyordnung
- EVA-Konzept Sek II
- EDV-Benutzungsordnung
- Bibliotheksordnung (in Vorbereitung)
- Verhalten in Fachräumen (in Vorbereitung)
Hausordnung
Durch unser Schulgebäude und -gelände bewegen sich an jedem Schultag ca. 1000 Menschen. Daher sind sinnvolle Hausregeln notwendig.Für die Ordnung im gesamten Bereich ist jeder verantwortlich. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler auch dann zum Aufräumen, Papiersammeln usw. herangezogen werden können, wenn sie selbst die Unordnung nicht geschaffen haben.Die Lehrkräfte haben außerdem eine besondere Verpflichtung zur Aufsicht, die dem Schutz und der Sicherheit der SuS dienen soll. Diese Aufgabe ist nur dann im Interesse aller erfolgreich zu erfüllen, wenn auch alle Beteiligten mitdenken, die Regeln kennen und diese beachten.
Vor Schulbeginn
Ab 7:30 Uhr ist die Schule für SuS geöffnet. Fahrschüler/innen, die früher an der Schule sind, können den Lichthof im Erdgeschoss als Aufenthaltsbereich nutzen.
Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende
Pünktliches Erscheinen ist selbstverständlich. Nach den Pausen begeben sich alle Beteiligten beim ersten Klingeln („Vorschellen“) unverzüglich zu den Unterrichtsräumen.
Vor dem Sportunterricht warten die Klassen und Kurse vor der Turnhalle. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln. Die Unterrichtsräume werden durch die verantwortliche Lehrkraft aufgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. Störung bei Klausuren oder EVA, kann die Lerngruppe durch eine andere Lehrkraft in den Raum gelassen werden. Sollte sich eine Lehrkraft zu Beginn einer Unterrichtsstunde verspäten, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Klassenraum ruhig, damit andere Lerngruppen nicht gestört werden. Die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher geht nach etwa fünf Minuten zum Sekretariat, um das Fehlen zu melden.
In Stunden des eigenverantwortlichen Lernens für die Oberstufe gilt die Regelung für EVA. Jede Lerngruppe trägt dafür die Verantwortung, dass die Klassenräume in einem Zustand verlassen werden, der die Arbeit der nachfolgenden Lerngruppe nicht erschwert, d. h. die Räume sind nicht verschmutzt und es wird kein Müll hinterlassen. Tische und Stühle stehen geordnet, die Tafel ist geputzt. Wenn die Schülerinnen und Schüler den Raum verlassen müssen, wird das Licht gelöscht und die Lehrkraft schließt den Raum ab. Nach Unterrichtsschluss werden zusätzlich die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt.
Pausen
Aufenthaltsbereiche für die großen Pausen am Vormittag sind das Erdgeschoss und der Schulhof. Witterungsbedingte Sonderregelungen werden per Durchsage angekündigt. Im Schulgebäude können Lauf-, Ball- und Jonglierspiele nicht stattfinden. Dort halten sich viele Menschen auf und die Räumlichkeiten sind eng. Türen, Treppen und Flure dienen dem ungehinderten Durchgang, sie müssen deshalb unbedingt frei bleiben und dürfen auch nicht durch Taschen verstellt werden.
Außer im Erdgeschoss sollte möglichst auf den Fluren nicht gegessen oder getrunken werden, da dies häufig zu einer Verschmutzung und damit zu einer erhöhten Unfallgefahr führt; das betrifft insbesondere das Treppenhaus.
Auf den Schulhöfen sind solche Spiele erlaubt, die nicht zu Verletzungen oder Beschädigungen führen können. Gefährliche Spiele (z. B. Schneeballwerfen, Spielen mit schweren Bällen) sind verboten.
Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt dies auch in der Mittagspause.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 10, die in unmittelbarer Nähe zur Schule wohnen, ist es mit schriftlichem Einverständnis der Eltern lediglich gestattet, sich in der Mittagspause nach Hause zu begeben.
Mittagspause
Während der Mittagspause stehen die folgenden Aufenthaltsbereiche zur Verfügung: Erdgeschoss (Essen, Spielen, Unterhaltung), Schulhof, Mensa, Turnhalle (angeleitete sportliche Aktivitäten), Bibliothek, die Räume 311 – 315 nach Bedarf sowie die „Goethe-Ecke“ in der dritten Etage.
Gegessen werden darf nur im Erdgeschoss, in der Mensa und auf dem Schulhof. Der 3. Stock ist Stillarbeitsbereich.
Kommunikation
Plakate, Veranstaltungswerbung usw. dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung ausgehängt werden. Das Aufhängen der Plakate erfolgt durch den Hausmeister bzw. in Abstimmung mit ihm. Plakate mit Werbung für Alkoholkonsum, sexistischen Elementen oder Gewaltverherrlichung sind nicht genehmigungsfähig. Die Genehmigung ist durch Namenskürzel sichtbar. Nicht genehmigte Aushänge werden entfernt. Alle Plakate müssen eine Adresse des Urhebers bzw. Veranstalters tragen.
Unterrichtsprodukte sollten mit der Bezeichnung der Klasse/des Kurses präsentiert werden. Stellwände dürfen nicht im Bereich der Bewegungsfläche stehen.
Essen und Trinken während des Unterrichts
Über das Trinken in geeigneten Phasen des Unterrichts entscheidet die Fachlehrkraft. Bei mehrstündigen Klausuren ist Essen und Trinken in angemessenem Umfang gestattet. Die Art der Speisen und Getränke ist so zu wählen, dass Tische nicht verschmutzt und Unterrichtsaktivitäten nicht behindert werden.
Entschuldigungsverfahren
Bei Krankheitsfällen informiert einer der Erziehungsberechtigten am Morgen des ersten Fehltages – möglichst vor dem Unterricht – die Schule über das Fehlen der Schülerin bzw. des Schülers per Email an das Sekretariat (sekretariat@goethe-gymnasium.eu). Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung in Papierform ist nicht mehr erforderlich. Sofern eine längere Erkrankung absehbar ist, können auch gleich mehrere Tage auf diese Weise entschuldigt werden. Es ist aber auch möglich, jeden Folgetag eine neue Email zu schicken. Wichtig: Die Krankmeldung verlängert sich nicht von alleine, da ja niemand wissen kann, wann das Kind wieder gesund ist. Jeder Fehltag muss daher per Email entschuldigt werden.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die sich im Laufe des Schultages krank fühlen, müssen sich im Sekretariat bzw. über die Schulleitung abmelden; erst nach Kontakt mit den Erziehungsberechtigten darf die Schule sie gehen lassen, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind.
Beurlaubungen über einen oder zwei Tage können durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenleitungen erfolgen. Längere Beurlaubungen oder auch Beurlaubungen vor bzw. nach den Ferien oder Blockwochenenden müssen durch die Schulleitung erfolgen.
Handyordnung, Bibliotheksordnung, Vereinbarungen für die Kooperationsschienen und die besonderen Vorschriften für Fachräume sind Teil dieser Hausordnung.
Handyordnung
Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 3. Juni 2020 gilt am Goethe-Gymnasium, dass in der Sekundarstufe 1 die Schülerinnen und Schüler während des Schulalltags grundsätzlich kein Handy, Smartphone, Smartwatch (außer zur Zeitanzeige) o. ä. benutzen dürfen.
In der Sekundarstufe 2 dürfen die Schülerinnen und Schüler Handys bzw. "smarte" Geräte eingeschränkt in ihnen dafür zugewiesenen Räumen und Zonen verwenden.
Konkret bedeutet dies:
- Handys dürfen auf dem Schulgelände zwar mitgeführt werden, verbleiben aber ausgeschaltet in der (Schul-)Tasche.
- Lehrkräfte können zu unterrichtlichen Zwecken den Einsatz natürlich vorübergehend erlauben.
- Vor Klausuren und Klassenarbeiten werden Handys, Smartphones und -uhren grundsätzlich abgegeben.
- Bei schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Wandertagen und Klassenfahrten, gilt diese Handyordnung auch.
- Bei einem Verstoß oder dem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Handyordnung darf und soll das ausgeschaltete Gerät bis zum Ende des Schultages eingesammelt werden.
EVA-Konzept für die Sek II
Die vorliegende Vereinbarung für das eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) in der Sek. II ist zu Beginn eines Halbjahres jedem Kurs durch die Kurslehrkraft vorzustellen. Es gilt der Grundsatz: Unterrichtszeit ist Lernzeit.
(1) Bei absehbarem Unterrichtsausfall (z.B. Fortbildung, Kursfahrt, etc.) werden durch den/die Kurslehrer/in Aufgaben für den Kurs bereitgestellt.
(2) Der Lernort und die soziale Interaktionsform für die Bearbeitung der Aufgabe werden in Abhängigkeit von den pädagogischen Gegebenheiten der jeweiligen Lerngruppe, dem Thema und den Unterrichtsmaterialien festgelegt. Die Festlegung sollte daher durch die Lehrkraft erfolgen. Die Bekanntgabe des Lernortes und der Interaktionsform erfolgt über die Angaben im Kopf des Aufgabenblattes.
(3) Die Aufgabenstellung wird in der Kursmappe dokumentiert.
(4) Die Aufgaben sind zu Beginn der Stunde durch den Kurssprecher oder dessen Vertreter am Lehrerzimmer abzuholen. Gegebenenfalls sind diese dem Kurs bereits zuvor durch die Lehrkraft ausgehändigt worden.
(5) Die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen des eigenverantwortlichen Arbeitens finden Berücksichtigung in der Note für die sonstige Mitarbeit.
(6) Der nicht absehbare Unterrichtsausfall (z.B. durch Erkrankung), bei dem den Schülerinnen und Schülern keine Aufgabe bereitgestellt werden kann, wird im Vertretungsplan als "EVA ohne Aufgaben" gekennzeichnet. Der andere Fall wird im Vertretungsplan als "EVA" ausgewiesen.
Benutzungsordnung für EDV-Einrichtungen am Goethe-Gymnasium
Zum pädagogischen Konzept des Goethe Gymnasiums gehört, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, die modernen elektronischen Medien verantwortungsvoll und selbstständig zu nutzen. Dazu ist es notwendig, dass sowohl die gesetzlichen als auch die von der Schule festgelegten Vorgaben beachtet werden.
Umgang mit der Hardware
Alle Geräte müssen pfleglich behandelt werden, d.h. die Computer und das Zubehör dürfen weder beschädigt noch unbrauchbar gemacht werden. Jegliche Veränderungen an der Hardware sind verboten. Mutwillige und grob fahrlässige Zerstörungen sind Sachbeschädigungen, die Regressforderungen nach sich ziehen. Zu einer pfleglichen Behandlung gehört auch die Sauberkeit beim Umgang mit den Geräten. Essen und Trinken während der Arbeit in Computerräumen und an anderen PC-Arbeitsplätzen sind generell untersagt.
Umgang mit der Software
Die Computer sind in der Regel so abgesichert, dass jede Veränderung des Systems bei einem Neustart zurückgesetzt wird. So ist gewährleistet, dass alle Benutzer immer wieder in eine vertraute und funktionstüchtige Arbeitsumgebung gelangen. Bereits der Versuch, dieses Sicherheitssystem zu umgehen, ist illegal. Das unerlaubte Kopieren von Software oder deren Bestandteilen von den Schulcomputern ist Diebstahl, ungeachtet der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Das Aufspielen von Software ist nur Systemadministratoren gestattet.
Auch ist es nicht gestattet, die vorhandenen Arbeitsplatzrechner mit einem Startmedium (USB-Stick, CD, DVD o.ä.) zu starten und so ein anderes als das installierte Betriebssystem zu laden oder eine ohne Installation lauffähige Fremdsoftware (sog. Portable-Software, z. B. Spiele) zu anderen als unterrichtsbezogenen Zwecken auf den Rechnern zu verwenden. Die Schule kann Software über das Office365-Portal zur Nutzung zu Hause bereitstellen (z. B. Office 2016). Diese darf dann auf dem heimischen PC installiert und genutzt, nicht jedoch an Nicht-Schulangehörige weitergegeben werden. Die Nutzungsberechtigung kann (z. B. bei Missbrauch oder Auslaufen des Abonnements) von der Schule zurückgezogen werden, sie erlischt spätestens mit dem Verlassen der Schule.
Arbeiten im Schulnetz
Die Anmeldung im Schulnetz erfolgt personenbezogen. Jeder Benutzer hat seinen persönlichen Anmeldenamen mit eigenem Kennwort und erhält einen Festplattenbereich von 100 MB (Homeverzeichnis), der zum Speichern von unterrichtsbezogenen Dateien genutzt werden kann. Eine anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Er kann sich an jedem PC des Netzwerkes anmelden und hat dort Zugriff auf seine eigenen Daten, die andere Benutzer (außer Lehrkräften) nicht sehen oder bearbeiten können.
Die Anmeldung erfolgt mittels eines individuellen Benutzernamens. Dieser setzt sich aus den jeweils ersten drei Buchstaben des Vornamens und des Nachnamens zusammen, so gilt z.B. für die Schülerin Gerda Meyer der Benutzername GerMey (ggf. erweitert um eine Zahl, um Dopplungen zu vermeiden). Aus dem Benutzernamen ergibt sich auch die schulische Emailadresse (Bsp: germey@goethe-gymnasium.eu), die über die Goethe-Internetseite abgerufen werden kann.
Das persönliche Kennwort wählen alle Benutzer individuell (mindestens 8 Zeichen, darin enthalten Groß-, Kleinbuchstaben und Ziffern). Es gilt für die Computer und auch für die Email-Adresse. Alle sind für die Geheimhaltung und Verwendung des eigenen Kennworts verantwortlich: Es darf keiner anderen Person verraten oder zugänglich gemacht werden. Vor dem Verlassen des Rechners muss man sich abmelden, damit keine andere Person mit dem eigenen Zugang weiterarbeiten kann, denn bei Missbrauch der Computer kann der Benutzer identifiziert werden und verantwortlich ist die momentan angemeldete Person: Es kann nicht behauptet werden, dass eine andere Person mit den eigenen Anmeldedaten diesen Missbrauch begangen hat.
Jeder PC hat einen eigenen Computernamen (z.B. Raum 331 : 331pc01, 331pc02, etc.) der an einem Etikett am Computer abgelesen werden kann. Es ist grundsätzlich untersagt, diese Aufkleber oder Bezeichnungen zu verändern oder ohne Rücksprache mit den Systemadministratoren weitere Geräte zum Netzwerk hinzuzufügen, unabhängig davon, ob dies per Kabel oder Funk geschieht.
Arbeiten im Internet
Die Nutzung des Internets und im Internet angebotener Arbeitsumgebungen (Office365, schulische Email) ist so gefiltert, dass jugendgefährdende Seiten im Prinzip nicht aufgerufen und entsprechende Daten nicht gespeichert werden können. Dennoch kann die Schule technisch bedingt das Sperren von Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten nicht garantieren. Grundsätzlich ist daher strengstens verboten,
- rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische, kriminelle oder sonst gegen geltendes Recht, insbesondere auch gegen Altersbeschränkungen verstoßende Inhalte aufzurufen oder zu verbreiten oder zu versuchen, eingerichtete Sperren zu umgehen.
- beleidigende, ehrverletzende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Mitteilungen zu versenden, z.B. per Email, in Office365-Gruppen, per SMS oder in sozialen Netzwerken und Chat-Räumen.
- während des Unterrichts soziale Netzwerke sowie Spiel- und Unterhaltungsprogramme zu nutzen. Auch außerhalb des Unterrichts darf die schulische Nutzung der Arbeitsplätze dadurch nicht beeinträchtigt werden: Entsprechend genutzte Arbeitsplätze müssen umgehend freigegeben werden, sobald andere Nutzer sie für schulische Zwecke benötigen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze in der Bibliothek.
- Bestellungen vorzunehmen oder sonstige Vertragsverhältnisse einzugehen.
- kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
- Dateien größer 500 kB (Bilder, Musik, Filme etc.) ohne Erlaubnis einer Lehrperson aus dem Internet auf einen beliebigen Datenträger zu laden.
Datenschutz und Datensicherheit
Da die Verantwortung für den gesamten Datenverkehr letztlich bei der Schule liegt, muss sie ihn kontrollieren können. Das Persönlichkeitsrecht auf Datenschutz ist dadurch eingeschränkt:
- Alle Dateien sind durch die Schulleitung bzw. durch die von ihr beauftragten Systemadministratoren einsehbar.
- Alle Zugriffe auf das Internet werden automatisch auf dem Server protokolliert (Benutzer, Zeit, Computer, Inhalte).
- Nicht nur bei begründetem Verdacht des Verstoßes gegen die Benutzungsordnung werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.
- Bei externer Wartung können auch außerschulische Dienstleister die Daten und Protokolle einsehen.
Zuwiderhandlung
Zuwiderhandlung gegen diese Benutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes nach sich ziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Verstöße auch strafrechtliche Folgen haben können.